Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, das den Umfang von Kaufverträgen und die Pflichten für Anbieter von Produkten mit digitalen Elementen betrifft. Ein wesentlicher Punkt in diesem neuen Gesetz ist eine Aktualisierungspflicht. Anbieter müssen nun dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.
Am 24. Juni 2021 hat der Bundestag ein neues Gesetz beschlossen, das den Umfang von Kaufverträgen und die Pflichten für Anbieter von Produkten mit digitalen Elementen betrifft. Ein wesentlicher Punkt in diesem neuen Gesetz ist eine Aktualisierungspflicht. Anbieter müssen nun dafür sorgen, dass die in der Sache enthaltenen digitalen Elemente während des Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben.
Das Gesetz betrifft unter anderem Geräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches, aber auch reine Digitalprodukte wie Apps. Der Zeitraum, für den die Aktualisierungspflicht gilt, wurde jedoch nicht explizit festgeschrieben. Es wird lediglich von einer Dauer gesprochen, die der Kunde aufgrund der Art und des Zwecks des erworbenen Produktes erwarten könne.
Rechtsexperten sehen dennoch weitreichende Auswirkungen, da es für die Pflichten des Anbieters an eine längerfristige Funktionsfähigkeit ihrer (digitalen) Produkte nun Regeln setze.
Im Sinne der Verbraucher verändert wurde auch die Gewährleistungspflicht. Bislang konnte sie regelmäßig nur in den ersten sechs Monaten in Anspruch genommen werden. Der Kunde musste anschließend nachweisen, dass ein Sachmangel bereits beim Kauf bestand. Die war zumeist schwierig. Die Frist wurde nun auf ein Jahr verlängert. In Zukunft gilt in den ersten 12 Monaten die Vermutung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.
Weiterführende Informationen:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw25-de-digitale-elemente-846944