Wieder einmal läuft eine Abmahnwelle, diesmal zur Einbindung von Google Fonts auf Webseiten. Erfolgt diese direkt von Google Servern, so verstößt dies nach Darlegung der Abmahner gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da beim Aufruf der Schriften möglicherweise IP-Adressen an Google Server in den USA übertragen werden können.
Inwiefern der vorgeworfene Rechtsverstoß tatsächlich vor Gericht geahndet würde, ist offen. Zumal auch manchem „Massenabmahner“ rechtsmissbräuchliche Absichten vorgeworfen werden könnten. Besser jedoch, du vermeidest unnötigen Ärger, indem du Google Schriften lokal von deinem Webserver bzw. Webspace einbindest.
Mit ein wenig Arbeit und technischem Verständnis ist das auch gar nicht so schwer. Unter https://fonts.google.com kannst du nämlich die Google Schriften auch direkt auswählen und herunterladen. Anschließend lädst du die Schriften in einen Ordner auf deinen Webspace hoch und passt dein CSS entsprechend an, sodass sie von hier geladen werden. Auch hierfür gibt es im Internet inzwischen Dienste, die dir sogar die benötigten Code-Snippets erzeugen. Die ursprüngliche Einbindung vom Google-Server musst du natürlich entfernen.
Im Blog unserer Agentur formativ.net haben wir eine ausführlichere Anleitung geschrieben, wie du Google Fonts DSGVO-konform einbindest. Hier erfährst du auch mehr über die rechtlichen Hintergründe. Zudem zeigen wir dir, wie du prüfen kannst, ob auf deiner Seite Schriften über Google Server geladen werden, und wie du die entsprechenden Aufrufe in deiner Website-Programmierung lokalisierst. Gerade wenn du ein CMS mit fertigem Template oder Plugins benutzt, kann dies etwas „tricky“ sein.
Zur Anleitung: Google Fonts lokal und DSGVO-konform einbinden