Bereits im Sommer 2020 erklärte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes den EU-US Privacy Shield für rechtswidrig. Damit wird die internationale Datenübertragung zum Problem, gerade wenn es um persönliche Daten geht. Ein Erlass von US-Präsident Joe Biden soll nun den Weg zu einer Wiederbelebung ebnen.
DSGVO und Datenübertragung in die USA
Die DSGVO verbietet die Übermittlung von personenbezogenen Daten von EU-Bürgern in Drittländer, die nicht ein vergleichbares Datenschutzniveau aufweisen. Das 2016 getroffene EU-US Privacy Shield Abkommen sollte dies gewährleisten.
In den USA werden Behörden jedoch Zugriffsrechte auf die Daten von EU-Bürgern eingeräumt. Dies führte zu Klagen und das Abkommen wurde durch höchstrichterliches Urteil vom EuGH 2020 gekippt.
Praktische Probleme, z. B. für Webentwickler und Webmaster
Gerade viele der auf Websites häufig genutzten Google-Dienste übertragen persönliche Daten im Sinne der DSGVO. Ihre Nutzung stellt damit einen Rechtsverstoß dar.
Für Webmaster in der EU problematisch wurden sogar vermeintlich einfache Dienste wie die Einbindung von Google Fonts. Werden diese direkt von Google Servern aus den USA geladen, wird hierbei die IP-Adresse des Internetnutzers übermittelt. Auch diese gilt als „persönliches Datum“.
Neuste Entwicklungen für eine mögliche Wiederbelebung des Privacy Shield Abkommens
Am 7. Oktober hat Joe Biden in einer Executive Order die Zugriffsrechte der US-Behörden beschränkt. Sie dürfen einen massenweisen Zugriff auf Daten von EU-Bürgern nur noch in Ausnahmefällen vornehmen, beispielsweise wenn die nationale Sicherheit bedroht ist oder bei besonders schweren Delikten, sofern nicht auf anderen nachrichtendienstlichen Wegen entsprechende Erkenntnisse erzielt werden können.
Mit der Verordnung Bidens wird eine Übertragung der persönlichen Daten allerdings nicht automatisch legal. Zuerst muss das EU-Parlament dies in einem Angemessenheitsbeschluss die Situation neu bewerten und feststellen, dass nun in den USA ein der DSGVO angemessenes Datenschutzniveau besteht. Auch ein solcher Beschluss könnte auf dem Klageweg wieder infrage gestellt werden.
Aktuell hat sich also an der Situation noch nichts geändert. Durch den Erlass Bidens kommt aber zumindest wieder Bewegung in die Angelegenheit.